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Vorschlag Mehdorns ist nur ein erster Schritt – Bedienzuschlag für Ältere und Behinderte muss entfallen
Der Präsident des Sozialverbandes VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, hat die Ankündigung von Bahnchef Hartmut Mehdorn begrüßt, Senioren und Menschen mit Behinderungen beim Bedienzuschlag von 2,50 Euro entgegen zu kommen.
Zugleich stellte Hirrlinger klar: "Dies kann aber nur ein erster Schritt sein, dem weitere folgen müssen. Es bleibt dabei, dass gerade Senioren und Menschen mit Behinderungen auf Beratung und Hilfe beim Kauf eines Bahntickets angewiesen sind. Daher reicht es nicht aus, dass der Bedienzuschlag nur für Inhaber der Bahn-Card-50 ab 60 Jahren und für Behinderte ab einem Behinderungsgrad von 50 entfallen soll."
Der Bedienzuschlag sei grundsätzlich verbraucherunfreundlich und wenig serviceorientiert. Dieser verstoße außerdem gegen das Diskriminierungsverbot. "Wenn ältere Menschen einen Bedienzuschlag zahlen sollen, weil sie infolge ihres Alters Hilfen am Bahnschalter in Anspruch nehmen müssen, handelt es sich hierbei um eine Altersdiskriminierung, die verboten ist. Dies verstößt eindeutig gegen das Diskriminierungsverbot", erklärte Hirrlinger. "Gerade ältere Menschen verfügen in der Mehrheit noch nicht über einen Internetzugang, um sich eine Fahrkarte zuhause am Computer auszudrucken."
Zudem seien die Ticketautomaten überwiegend für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und für sehbehinderte Kunden schwer oder überhaupt nicht zu benutzen. "Sie dürfen nicht aufgrund ihrer Einschränkung mit einem Bedienzuschlag bestraft werden", erklärte Hirrlinger. Gerade ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen nutzten die Bahn. Diese Menschen seien auf Hilfe am Bahnschalter angewiesen. "Die Bahn sollte daher auf größtmögliche Kundenbindung setzen und der Ankündigung weitere Schritte hin zu mehr Verbraucherfreundlichkeit folgen lassen", forderte VdK-Präsident Hirrlinger. (Sabine Kohls)
Pressekontakt:
Sozialverband VdK Deutschland
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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