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    LG Kleve: Beibehaltung einer Magensonde – „Im Zweifel für das weitere Leben“

    Eine ausführliche Rezension der Entscheidung (Beschl. v. 31.03.09 (Az. 4 T 319/07) soll zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Gleichwohl dokumentiert auch dieser Beschluss, dass das selbstbestimmte „Sterben“ dringend einer „gesetzlichen Grundlage“ bedarf, damit im Zweifel auch die Gerichte davon entlastet werden, sich ggf. mit „Spekulationen“ auseinandersetzen zu müssen oder, was freilich ebenfalls nicht ausgeschlossen ist, sich selbst an „Spekulationen“ zu beteiligen (L. Barth, 17.04.09)

    Das Dokument ist frei zugänglich!

    Quelle: IQB – Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht >>> http://www.iqb-info.de/LG_Kleve_31_03_09_PEG.pdf <<< (pdf,)

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    Ihr Vorteil dabei: Vorsprung durch aktuelle Informationen und damit Wissen.
    Wenn Sie mögen, empfehlen Sie uns bitte weiter, denn wir „vertickern“ keine Urteile und Beschlüsse, sondern tragen Sorge dafür, dass die Ärzteschaft und die Pflegenden zeitnah kostenlos informiert werden.

    Lutz Barth
    IQB – Medizin- &. Pflegerecht - Lutz Barth
    Debstedter Str. 107, 27607 Langen
    Tel. 04743 / 278 001
    Internetportal: www.iqb-info.de
    E-Mail: webmaster@iqb-info.de

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