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Hilfe für schwerstkranke Patienten
Schwerstkranke Patientinnen und Patienten können künftig auch mit neuen, noch nicht zugelassenen Arzneimitteln behandelt werden. Die Bundesregierung hat einer Arzneimittel-Härtefall-Verordnung zugestimmt.
Wenn verfügbare Arzneien und Behandlungsmethoden schwerstkranken Menschen nicht mehr helfen können, stößt die Medizin an ihre Grenzen. Obwohl Unternehmen anhaltend an der Entwicklung neuer Medikamente arbeiten, dauert es oft Jahre, bis sie anwendbar und zugelassen sind.
In Härtefällen: schnell und unbürokratisch
Mit der Arzneimittel-Härtefall-Verordnung können besonders aussichtsreiche Arzneimittel schon vor ihrer Zulassung zur Behandlung von Patienten eingesetzt werden. Ziel ist es, in Härtefällen möglichst unbürokratisch und rasch den Zugang zu diesen Medikamenten zu gewähren.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler: "Damit werden die Behandlungsoptionen für schwerstkranke Patientinnen und Patienten weiter verbessert und den forschenden Unternehmen der erforderliche Rechtsrahmen für das ausnahmsweise zur Verfügung stellen eines Arzneimittels vor seiner Zulassung gegeben."
Zur Sicherheit der Patienten dürfen Arzneimittel in Deutschland grundsätzlich erst angewendet werden, wenn sie klinisch überprüft und zugelassen sind. Die Behandlung schwerstkranker Menschen mit Medikamenten, die sich noch in der Entwicklung befinden, unterliegt daher hohen Auflagen und wird streng kontrolliert.
Pressekontakt:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0
Fax: 030 18 272-2555
internetpost@bpa.bund.de



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