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Garantie gegen Rentenkürzung
Die 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner können sicher sein, dass ihre Renten nicht gekürzt werden - auch nicht wegen der Wirtschaftskrise. Nach dem Bundestag verabschiedete jetzt auch der Bundesrat die "erweiterte Rentenschutzklausel". Die Bundesregierung garantiert mit diesem Gesetz, dass ein sinkendes Lohnniveau nicht zu sinkenden Renten führt.
Die Rentengarantie solle auch verhindern, dass nicht jeden Tag neue Hiobsbotschaften für Verunsicherung sorgen könnten. Scholz bekräftigte, dass nach seiner Einschätzung die Schutzklausel gar nicht zum Tragen kommen dürfte. Denn anders als die Forschungsinstitute erwartet die Regierung, dass die Bruttolöhne auch 2009 steigen. An der Lohnentwicklung orientiert sich auch die jährliche Rentenanpassung.
Die Bundesregierung hatte Ende April ihre Prognose für die wirtschaftliche Entwicklung in diesem und im nächsten Jahr vorgelegt. Sie geht danach von einem einprozentigen Anstieg der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter aus. Dabei waren die ansteigende Kurzarbeit und die zurückgehenden Löhne in diesem Jahr schon berücksichtigt.
Mit der Ausweitung der bestehenden Schutzklausel fördert die Bundesregierung in der momentanen Wirtschafts- und Finanzkrise für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland Vertrauen in die Sicherheit ihrer Renten. Spekulationen über Rentenkürzungen wird damit der Boden entzogen.
Verrechnung mit künftigen Rentenanpassungen
Zwar verhindern die Schutzklauseln gerade Rentenkürzungen. Aber die erforderlichen Minderungen bei der Rentenanpassung werden nachgeholt. Sie werden später mit positiven Rentenanpassungen verrechnet.
Steigen die Bruttolöhne wieder, führt dazu Rentenerhöhungen. Solche positive Rentenanpassungen werden ab 2011 nicht voll auf die Rente angerechnet. Sie werden stattdessen werden sie so lange halbiert, bis die jetzt stabil gehaltenen Renten wieder ausgeglichen sind.
Und auch die langfristigen Ziele für den Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht gefährdet: Bis 2020 soll der Beitragssatz nicht über 20 Prozent, bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 19,9 Prozent des Bruttolohns.
Mehr Rente seit 1. Juli 2009
Die Rentenanpassung wird immer im März eines Jahres auf der Basis der dann vorliegenden Daten zur Einkommensentwicklung des Vorjahres festgestellt. Dass die tatsächliche von der prognostizierten Entwicklung abweichen kann, war auch in der Vergangenheit häufiger der Fall.
In diesem Jahr sind die Renten am 1. Juli in Westdeutschland um 2,41 Prozent und im Osten um 3,38 Prozent gestiegen. So stark sind die Renten im Westen seit 1994 und in Ostdeutschland seit 1997 nicht mehr gewachsen.
Damit nehmen auch die Rentnerinnen und Rentner an den Einkommenssteigerungen der vergangenen Jahre teil. Und in Zeiten der Wirtschaftskrise stärkt die Rentenerhöhung auch die Kaufkraft der Seniorinnen und Senioren.
Pressekontakt:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0
Fax: 030 18 272-2555
internetpost@bpa.bund.de



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