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    Familien und Kinder stärken

    Die Bundesregierung entlastet Familien: Besonders Familien mit niedrigem Einkommen und jüngeren Schulkindern profitieren vom gerade verabschiedeten zweiten Konjunkturpaket. Die Bundesregierung reagiert damit auch auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten.

    So erhalten Familien für jedes Kind einen einmaligen Kinderbonus von 100 Euro, der ausdrücklich nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird. Bei denjenigen, die Freibeträge geltend machen, erfolgt jedoch eine Anrechnung. Gleichzeitig werden die Hartz IV-Bedarfssätze für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren um 35 Euro im Monat erhöht.

    Schulbedarfspaket ab nächstem Schuljahr

    Hinzu kommt, dass für Schulkinder, deren Familien von der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder von Sozialhilfe leben, das "Schulbedarfspaket" in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr gewährt wird.

    Ab dem Schuljahr 2009/10 sieht das neue Familienleistungsgesetz diese zusätzliche Leistung vor: Jedes betroffene Kind erhält von der ersten Klasse bis zum Ende des 10. Schuljahres diese 100 Euro zu jedem Schuljahresbeginn.

    Mehr Sozialgeld für bedürftige Kinder

    Für Bezieher der Grundsicherung (Hartz IV) oder Sozialhilfe steigt ab Juli 2009 die Förderung für ihre sechs- bis 13-jährigen Kinder von 60 auf 70 Prozent des so genannten Eckregelsatzes in der Grundsicherung von 351 Euro. Es gibt dann monatlich 35 Euro mehr – statt 211 also 246 Euro.

    Das Statistische Bundesamt hatte im Auftrag der Bundesregierung eine Sonderauswertung zum Bedarf von Kindern durchgeführt. Dabei wurde nach drei Altersstufen null bis fünf, sechs bis 13 und 14 bis 17 Jahre differenziert. Das Ergebnis war, dass die Verbrauchsausgaben für Kinder ab dem schulpflichtigen Alter höher sind als die für Kleinkinder. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren liegt der ermittelte Verbrauch um 33 Euro höher als beim derzeit geltenden Regelsatz.

    Die Bundesregierung hat im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes auf den Mehrbedarf schnell reagiert und für diese Altersgruppe die Regelsätze angehoben. Bedürftige Familien erhalten dadurch die notwendige Unterstützung. Für die anderen Altersgruppen bleibt es bei bisherigen Beträgen.

    Steuern und Abgaben sinken

    Beschlossen wurde im 2. Konjunkturpaket zudem, die Einkommensteuer zu senken. Und zwar besonders stark für die kleinen und mittleren Einkommen.

    Rückwirkend zum 1. Januar 2009 steigt der Grundfreibetrag um 170 Euro auf 7.834 Euro, zum 1. Januar 2010 noch einmal um 170 Euro auf dann 8.004 Euro. Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2009 sinkt der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent.

    Außerdem korrigiert die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2009 den Verlauf des Steuertarifs. Das mildert die so genannte kalte Progression, die bislang von Lohnerhöhungen häufig wenig übrig ließ.

    Weitere Leistungsverbesserungen schon in Kraft

    Bereits zu Jahresbeginn waren weitere wichtige Maßnahmen zur Unterstützung von Familien und Kindern auf den Weg gebracht worden. Dazu gehören:

    • die Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2009;
    • ein verbesserter Kinderzuschlag, um Eltern und ihre Kinder aus dem Arbeitslosengeld II herauszuhalten;
    • eine deutliche Wohngelderhöhung sowie
    • eine weitere Verbesserung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen und der Kinderbetreuung.

    Investitionen in Kinder und Familien sind Investitionen in die Zukunft. Deshalb ist die finanzielle Förderung von Familien gut angelegtes Geld, mit dem der Zusammenhalt unserer Gesellschaft nachhaltig gesichert wird. Wer Kinder hat, verdient die Unterstützung des Staates.

    Entlastungsbeispiele

    Angestellter Ingenieur, verheirateter Alleinverdiener, zwei Kinder, Jahresbruttolohn 60.000 Euro: Er zahlt in diesem Jahr 438,87 Euro weniger Lohnsteuer, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. 2009 hat seine Familie zusammen mit dem höheren Kindergeld und dem Kinderbonus 878,88 Euro mehr zur Verfügung. Ab 2010 sind es dann jährlich 856,90 Euro mehr als 2008.

    Kassiererin, alleinerziehend, ein Kind, Jahresbruttolohn 25.000 Euro: Sie zahlt in diesem Jahr 198,27 weniger Lohnsteuer, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. 2009 hat sie zusammen mit dem höheren Kindergeld und dem Kinderbonus 418,27 Euro mehr zur Verfügung. Ab 2010 sind es dann jährlich 403,24 Euro mehr als 2008.

    Bauschlosser, alleinstehend ohne Kind, Jahresbruttolohn 30.000 Euro: Er zahlt in diesem Jahr 227,61 Euro weniger Lohnsteuer, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Ab 2010 hat er dann jährlich 327,27 Euro mehr im Portemonnaie als 2008.

    Pressekontakt:

    Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
    Dorotheenstraße 84
    10117 Berlin

    Telefon: 030 18 272-0
    Fax: 030 18 272-2555

    www.bundesregierung.de

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