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    BPI: AOK - Arzneimittel Ohne Kontrolle

    Berlin - Mit zwei Gutachten versucht die AOK ihre Auslegung des Aut Idem Begriffs rechtlich zu untermauern. Dieser Versuch ist gründlich daneben gegangen. So kommt das von der AOK Baden-Württemberg vorgestellte Hauptgutachten zu dem Schluss, dass es gewichtige Gründe für die Haltung der pharmazeutischen Industrie gibt, dass die Aut Idem Regelung nicht weiter ausgelegt werden darf. "Dieser für die Ortskrankenkassen vernichtende Schlusssatz im selbstfinanzierten Gutachten, sollte den Kassenfürsten zu denken geben und vor allem Ärzte und Apotheker vor einem nicht rechtskonformen Substituieren wahren, sonst könnten sie möglicherweise in die Haftung geraten. Das Gutachten von Prof. Dierks hat eindeutig gezeigt, dass eine weite Auslegung des Aut Idem Begriffs rechtlich nicht vertretbar ist" warnte Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BPI.

    Die von den AOKen in Auftrag gegebenen Gutachten machen sehr deutlich, dass es den Ortskrankenkassen nur um eine maximale Ausschöpfung von Einsparungen geht. Der Versicherte wird in keiner Weise in die Überlegungen einbezogen und seine Sicherheit somit für ein paar Euro geopfert. Die Annahme, dass ein Patient bei seinem Apotheker nachfragt, wenn er seine Krankheit in der Packungsbeilage nicht wiederfindet, ist weltfremd. Der Nachsatz "Tut er das nicht, so ist die Frage der Compliance (...) nicht von Relevanz" macht deutlich, wie wenig Wert auf die Therapietreue gelegt wird. "Die Frage der Compliance ist von erheblicher Relevanz und eine Krankenkasse, die sich selbst als Gesundheitskasse bezeichnet, sollte hierauf großen Wert legen!", so Sickmüller.

    Ein besonderes Schmankerl in der Rechtsverdrehungspraxis ist nunmehr die Auslegung zur Frage der "identischen Packungsgröße". Hier soll es nicht auf die Anzahl der Tabletten ankommen, sondern nur noch auf die Normgröße N1, N2 oder N3. Der Gutachter erklärt, dass die AMG-Definition für Packungsgröße nicht herangezogen werden könne, da das AMG einen anderen Regelungszweck habe. Die AMG-Definition für die Wirkstoffgleichheit wird aber von ihm herangezogen. Schon alleine das ist eine zumindest fragwürdige Herangehensweise. Interessant ist hier auch die Auslegung des anderen AOK-Gutachters, der "Identität als vollkommene Übereinstimmung zweier Objekte oder Werte in allen möglichen Parametern" definiert. Hier hätte die AOK wohl besser die Gutachten abgeglichen, um sich nicht selber zu widersprechen. Zum anderen wird durch diese Auslegung aber auch die Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt. "Eine Packung mit weniger Inhalt kann zwar billiger sein, als eine mit mehr Tabletten. Wirtschaftlicher in einer Dauerverordnung ist sie aber sicherlich nicht. Diese Rechnung sollte auch den Vorstand eines Kostenträgers nicht überfordern." erklärte Sickmüller

    Pressekontakt:

    Joachim Odenbach,
    Tel. 030/27909-131,
    jodenbach@bpi.de

    www.bpi.de

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